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Satzung
Angelfreunde Nix Fang
I. Allgemeines
1. Der Sitz des Angelclubs ist in Gronau
Der Gründungstag ist der 10. Mai 2009
- Zweck und Aufgabe des Clubs
Der Angelclub ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, alles Geschieht Freiwillig.
- Zwecke des Clubs
Ausübung der Angelfischerei und Partys
Mittelverwendung, Vermögensbildung
Mittel des Club dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Club´s und sie haben keinen
Anteil am Clubvermögen.
Bei Auflösung des Club´s oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks wird das Vereinsvermögen unter den Mitgliedern aufgeteilt.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Mitgliedschaft
Mitgliedsarten
1. Dem Verein gehören an:
a.) ordentliche Mitglieder die der Deutschen Sprache mächtig sind
c.) passive Mitglieder
d.) Ehrenmitglieder
Ordentliche Mitglieder können die Angelfischerei nach den Vereinsbestimmungen ausüben.
Fördernde Mitglieder sind Mitglieder, die die Angelfischerei nicht ausüben, jedoch laufend
geldliche und/ oder sonstige Leistungen erbringen. D.h. Bier holen Grillen usw.
Ehrenmitglieder können die Angelfischerei nach den Vereinsbestimmungen ausüben.
- Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied kann nicht jede unbescholtene Person werden.
Der Aufnahmeantrag ist mit den im Antragsformular genannten Unterlagen unter Angabe
der Personalien schriftlich einzureichen.
Mit dem Antrag erkennt der Bewerber für den Fall seiner Aufnahme die Satzung an.
Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.
Die Mitgliedschaft beginnt erst nach Entrichtung der Aufnahmegebühr(Grillen am Wasser) und Zahlung des
Beitrages von 5-9¬€† monatlich.
- Rechte und Pflichten der Mitglieder
Jedes ordentliche Mitglied ist verpflichtet mindestens einmal jährlich an einem Arbeitsdienst/ Feier / Fahrt teilzunehmen.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, Änderungen, z.B. Konto-, Namens, Anschriften
Änderungen mitzuteilen.
- Aufnahmegebühr, Beitrag, Umlage
Wenn ein Mitglied mit seinen Beiträgen oder sonstigen Verpflichtungen (Umlagen u.a.)
länger als 3 Monate im Rückstand ist fliegt er raus.
- Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch:
a) Tod
b) Austritt
c) Ausschluss, Der Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied:
gegen die Satzung verstößt;
unehrenhaftes Verhalten innerhalb oder außerhalb des Club`s erkennen lässt;
den Bestrebungen des Club´s zuwiderhandelt oder durch sein Verhalten Anstoß erregt
und das Ansehen des Club´s schädigt;
sich durch Fischfrevel, Fischereivergehen, Verstoß gegen die Umwelt-, Natur- und
Tierschutzbestimmungen oder sonstige Handlungen strafbar gemacht und / oder
andere zu einer solchen Tat angestiftet und / oder innerhalb der Organisation wiederholt
Anlass zu Streitigkeiten und Unfrieden gegeben hat.
Der Ausschluss erfolgt sofort durch Beschluss des Vorstandes.
Abweichend von den vorstehenden Bestimmungen erlischt die Mitgliedschaft ohne Anhörung
im Falle des Beitragsrückstandes nach zweimaliger erfolgloser mündlicher Mahnung.
Es steht dem Ausgeschlossenen nicht frei, gegen die Entscheidung des Vorstandes zu Klagen.
Ausscheidende und ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch an das Clubvermögen.
- Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem
1.1 - 1. Vorsitzenden Meik Schreen
1.2 - 2. Vorsitzenden Peter Siewert
1.3 – Schriftführer Markus Prause
1.4 – Kassenwart Torsten Nollmann
Für die obere Ziff. 1.3 bis 1.4 Genannten können vom Vorstand jeweils ein und mehrere
Vertreter bestellt werden.
Sie sind von der Mitgliederhauptversammlung zu bestätigen.
- Sonderbestimmungen:
- Es ist Pflicht mind. An einer Veranstaltung pro Jahr Teil zu nehmen.
- Die nichtaktiven Mitglieder sollten zumindest mal eine Angel ins Wasser gehalten haben.
- Köderfische sind bei Meik Schreen zu erwerben.
- Würmer sind bei T.Nollmann zu erwerben.
- Terminkalender werden jährlich erneuert.
- Statuten werden jährlich erneuert.
- Strafgelder
Es wird ein Strafgeld
von 5€ erhoben wenn:
- Das Mitglied seine Angelsachen vergisst,
- Köder vergisst
- wer zur Versammlung nicht erscheint
- wer ins Wasser Pinkelt wo Geangelt wird
- wer zum Grillen nur Würstchen holt
- wer seinen Anhang unangemeldet mitbringt
- wer den Clubpokal zur Jahresfahrt vergisst
- wer zu einer Veranstaltung gravierend zu Spät kommt ohne sich zu melden
- wer zu einer Veranstaltung oder Party sein Schwarzes Shirt nicht an hat
- wenn man zu den Terminen wo extra Eingekauft wird nicht Rechtzeitig absagt, der Zahlt die Umlage + Strafe
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